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   OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01   

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https://dejure.org/2001,16394
OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01 (https://dejure.org/2001,16394)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.2001 - 1 M 12/01 (https://dejure.org/2001,16394)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 1 M 12/01 (https://dejure.org/2001,16394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen des Rechtsschutzinteresses wegen einfacherer Zielrerreichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01
    Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688/690 und vom 10.04.1992 - 4 M 33/92 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.12.1993 - 4 M 10/93 -, DÖV 1994, 352; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1993 - 4 M 10/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01
    Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688/690 und vom 10.04.1992 - 4 M 33/92 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.12.1993 - 4 M 10/93 -, DÖV 1994, 352; jeweils m.w.N.).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20

    Anordnung nach § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO

    Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (Beschluss des Senats v. 21.05.1992 - 4 M 44/92 -, juris Rn. 2 f.; OVG Schleswig, Beschluss v. 25.06.2001 - 1 M 12/01 -, juris Rn. 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 4 MB 30/23

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Beseitigt die Behörde derart (nachträglich) im Wege des Erlasses einer neuerlichen Vollzugsanordnung die aufschiebende Wirkung, so bleibt es den Adressaten unbenommen, ihr auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes gerichtetes Begehren durch die Einleitung eines neuerlichen, wiederum auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gerichteten Verfahrens weiterzuverfolgen (Beschl. d. Senats v. 21.05.1992 - 4 M 44/92 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 25.06.2001 - 1 M 12/01 -, NVwZ-RR 2002, 541).
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).
  • VG Schleswig, 10.11.2022 - 12 B 45/22

    Aussetzung der Vollziehung der Versetzungsverfügung in den Ruhestand wegen

    Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 21.05.1992 -- 4 M 44/92 -, juris Rn. 2 f. und vom 25.06.2001 - 1 M 12/01 -, juris Rn. 43).
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